AGB für 2-jährige Weiterbildung ScGL

Anmeldung

Eine Anmeldung erfolgt ausschliesslich mit dem dafür vorgesehenen Anmeldeformular und ist erst rechtsgültig, wenn sie von der Schulleitung ScGL schriftlich bestätigt wurde. Mit der Anmeldung anerkennt der Teilnehmer diese allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Durchführung

Die ScGL behält sich das Recht vor, Weiterbildungsgänge oder -Module bei zu geringer Beteiligung oder aus anderen dringenden Gründen abzusagen. Die Teilnehmer werden entsprechend informiert. Allfällige, bereits bezahlte Kursgebühren werden vollumfänglich zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche der Teilnehmer sind ausgeschlossen. Nach Absprache kann der Teilnehmer für ein späteres Angebot vorgemerkt werden.

Gemeinsamer Tageseinstieg als fester Programmbestandteil

Gemäss unserem von der Bibel geprägten und auf Jesus Christus ausgerichteten Menschenbild berücksichtigen wir den Aspekt der Ganzheitlichkeit. Diese Ganzheitlichkeit verstehen wir in dem Sinne, dass wir den Menschen als eine von Gott geschaffene Einheit aus Geist, Seele und Körper betrachten.

Daher legen wir Wert darauf, dass der Tageseinstieg mit einer gemeinsamen und jeweils individuell gestalteten Zeit mit Gebet und Lobpreis vor Gott begonnen wird. Diese Zeit ist offizieller Teil des Unterrichts.

Programmänderungen

Änderungen von Programmteilen, Lerninhalten, Unterrichtstagen, Unterrichtszeiten und Unterrichts-orten bleiben vorbehalten.

Coaching

Zur Förderung der Selbst-, Sozial- und Methodenkompetenz steht den Teilnehmern ein individuelles Coaching-Angebot zur Verfügung. Coaching betrachten wir als integralen Bestandteil und verbindliches Element der zweijährigen Weiterbildung. Je ein Coachinggespräch ist am Anfang  und am Ende der Weiterbildung vorgesehen und die diesbezüglichen Kosten werden von der Schule übernommen. Weitere Coaching-Zwischengespräche können von den Teilnehmern individuell und auf eigene Rechnung in Anspruch genommen werden.

Absenzen

Die Teilnehmer verpflichten sich, pünktlich zum Unterricht zu erscheinen und während der ganzen Unterrichtszeit anwesend zu sein. Absenzen sind der Schulleitung frühzeitig zu melden und müssen auf ein Minimum beschränkt werden. 80% Präsenzzeit in den einzelnen Modulen sind Voraussetzung für das Modulzertifikat/die Modulbestätigung. Die Teilnehmer sind verpflichtet, die versäumten Inhalte aufzuarbeiten. Sie organisieren sich dazu nach Rücksprache mit der Schulleitung selbst. Längere Absenzen (Krankheit, Unfall, Schwangerschaft) werden ab dem 5. Tag mit einem Arztzeugnis bestätigt.

Wenn die Weiterbildung oder ein Modul aus gesundheitlichen Gründen oder infolge einer Schwangerschaft nicht beendet werden kann, wird dem Teilnehmer die Möglichkeit gegeben, die verpassten Teile zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen.

Kursgebühren

Die Kursgebühren sind innerhalb des vorgeschriebenen Zahlungstermins, d.h. vor dem jeweiligen Quartalbeginn zu überweisen. In diesen eingeschlossen sind alle Kursunterlagen, teilweise Materialkosten* und die Pausengetränke. Kosten für Fachliteratur, Reisen, Verpflegung, Über-nachtungen und die Pauschale übersteigenden Materialkosten sind darin nicht enthalten. 

Bei Nichteinhaltung des Zahlungstermins (siehe oben) erfolgt der Ausschluss aus der Weiterbildung; in diesem Fall wird keine entsprechende Bestätigung ausgestellt.

* Materialkosten für die Mittelherstellung bis zu einem Wert von SFr. 20. — pro Tag und Teilnehmer werden von der Schule übernommen.

Abmeldung – Annulationsgebühren

Eine definitive Abmeldung vom Kurs erfolgt schriftlich an die Schulleitung und wird durch diese schriftlich bestätigt. Erst dann ist sie verbindlich.

Bei einer Abmeldung von der gesamten Weiterbildung oder von einem Modul werden folgende Gebühren erhoben: 

  • bis 1 Monat vor Kursbeginn: 10% der Kursgebühr, mindestens jedoch

  SFr. 150.– 

  • 30 bis 14 Tage vor Kursbeginn: 25% der jeweiligen Kursgebühr, mindestens SFr. 300.– 
  • 13 Tage vor oder während des Kurses: 50% der Kursgebühr oder mindestens SFr. 500.–

Abschluss

Die Teilnehmer erhalten am Ende der Weiterbildung oder nach dem Besuch einzelner Module ein Zertifikat bzw. eine Modulbestätigung. Voraussetzung dafür ist, dass der vorgegebene Unterricht besucht, die Prüfungen bestanden, die schriftlichen Arbeiten erfüllt und die fälligen Kursgebühren überwiesen worden sind. 

Ausschluss

Bei wiederholten und/oder schwerwiegenden Verstössen gegen die Schulordnung sowie bei von der Schulleitung festgestellten Nichteignung für eine Beratungstätigkeit, kann die Schulleitung Teilnehmer von der Weiterbildung ausschliessen. In diesem Fall werden die Kursgebühren nicht zurückerstattet.

Versicherung und Haftung

Versicherung ist Sache der Teilnehmer. Für private Gegenstände/Wertsachen übernimmt die ScGL keine Haftung.

Anwendbares Recht

Auf diese allgemeinen Geschäftsbedingungen ist Schweizer Recht anwendbar, unter Ausschluss der Bestimmungen über das internationale Privatrecht. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen ist Zürich.

Auskünfte

Für Fragen und Auskünfte ist die Schulleitung ScGL zuständig.

Herisau, im Juli 2011